• Pädiatrische Pflege zu Hause bei Frühgeborenen, Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern
    – Pflege, Anleitung und Unterstützung der Eltern und weiteren Betreuungspersonen

    Eltern und weitere Betreuungspersonen erfahren durch familycare eine bedarfsgerechte und professionelle Unterstützung,
    so dass auch ein krankes Kind möglichst früh, so viel wie möglich zu Hause betreut werden kann.

    • Anleitung, Unterstützung und Durchführung der Pflege und therapeutischen Massnahmen gemäss ärztlicher Verordnung beim Kind
    • Unterstützung, Anleitung und Beratung zu kindlichem Gedeihen, zur Nahrungsaufnahme und zum Ernährungsaufbau
    • Begleitung und Entlastung bei anspruchsvollen Pflege- und Krisensituationen
    • Koordination der interdisziplinären Zusammenarbeit, Organisation von Materialien und Hilfsmitteln
    • Überwachung der Vitalfunktion, Monitoring, Gedeihen
    • Ernährung mittels Sonde
    • Verabreichung von Medikamenten (per os, per Sonde, sc., iv.)
    • Blutentnahme kapillär
    • Sauerstofftherapie, Inhalationstherapie
    • Schmerzerfassung und Therapie
    • Haut- Wundbehandlung
    • Psychosoziale Beratung, Begleitung und Anleitung
  • Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten, Spitäler und weiteren Partnern ist für Ursula Dolder selbstverständlich.
    Die Qualität wird durch die Zusammenarbeit mit Fachexperten evidenzbasiert und nach best practice gesichert.
    Die Fachentwicklung geschieht durch kontinuierliche Weiterbildung.

  • Finanzierung aufgrund einer ärztlichen Verordnung
    Eine Bedarfsabklärung wird vor dem ersten Einsatz, oder idealerweise bereits während der Hospitalisation des Kindes,
    mit der Familie und dem zuweisenden Arzt erstellt. Die Einsätze werden entsprechend geplant und die Finanzierung gesichert.
    Ursula Dolder verfügt über eine kantonale Arbeitsbewilligung und Konkordatsnummer ZSR Nr. I585702 und kann die Leistungen
    über die Sozialversicherung der Krankenkasse oder der Invalidenkasse abrechnen.

    Es besteht gemäss Bundesratsbeschluss vom 24.5.2006 keine MWST Pflicht.