-
- Begleitung zum Schutze des Kindes von Besuchszeiten des Vater / der Mutter mit dem Kind
- Begleitung der Übergabe des Kindes an einen Elternteil zum Schutze des Kindes bei hochstrittiger Elternschaft
-
- Anfrage durch die Auftrag gebende Instanz an familycare mit Klärung des Ziels und dem Umfang des Auftrags
- Erstgespräch mit allen Beteiligten, Auftraggeber und familycare
- Vereinbarung über Umfang, Ziele, Arbeitsweise und Finanzierung
- Durchführung und Örtlichkeit der Besuchstreffen nach Vereinbarung
- Standortgespräche und schriftliche Berichterstattung zu Handen der Eltern und des Auftraggebers gemäss Vereinbarung
-
Nach effektivem Aufwand und Absprache Fr. 70.- / Std.
- Besuchsbegleitungspräsenz
- allfällige Raumkosten
- Fahrzeit
- Berichterstattung
- Sitzungen
- Übrige Kosten (Eintritt, Nahrungsmittel, etc.)
Wegentschädigung Fr. -.70 / km ab Köniz
Zulagen an Wochenenden/ allg. Feiertagen /20 bis 08 Uhr Fr. 10.- / Std.
Terminabsagen 12 Std. vor dem Termin über Natel oder Mail werden nicht verrechnet.
Es besteht keine MWST. Pflicht nach Bundesratsbeschluss vom 24.5.2006