• Begleitung zum Schutze des Kindes von Besuchszeiten des Vater / der Mutter mit dem Kind
    • Begleitung der Übergabe des Kindes an einen Elternteil zum Schutze des Kindes bei hochstrittiger Elternschaft
    • Anfrage durch die Auftrag gebende Instanz an familycare mit Klärung des Ziels und dem Umfang des Auftrags
    • Erstgespräch mit allen Beteiligten, Auftraggeber und familycare
    • Vereinbarung über Umfang, Ziele, Arbeitsweise und Finanzierung
    • Durchführung und Örtlichkeit der Besuchstreffen nach Vereinbarung
    • Standortgespräche und schriftliche Berichterstattung zu Handen der Eltern und des Auftraggebers gemäss Vereinbarung
  • Nach effektivem Aufwand und Absprache Fr. 70.- / Std.

    • Besuchsbegleitungspräsenz
    • allfällige Raumkosten
    • Fahrzeit
    • Berichterstattung
    • Sitzungen
    • Übrige Kosten (Eintritt, Nahrungsmittel, etc.)

    Wegentschädigung Fr. -.70 / km ab Köniz
    Zulagen an Wochenenden/ allg. Feiertagen /20 bis 08 Uhr Fr. 10.- / Std.

    Terminabsagen 12 Std. vor dem Termin über Natel oder Mail werden nicht verrechnet.
    Es besteht keine MWST. Pflicht nach Bundesratsbeschluss vom 24.5.2006