• Kinderschutz-Abklärung – Ein Angebot für KES Behörden, Fachstellen , Gemeinden

    Die Abklärung des Kindeswohls basiert auf einem standardisierten Vorgehen mit Fokus auf das Kindeswohl.
    (Ziegenhain, U.(2010). Frühe Hilfen und Kinderschutz; Universität Ulm).

    Die körperliche und psychosoziale Situation des Kindes, sowie das familiäre und soziale Umfeld werden
    in Zusammenarbeit mit involvierten Partnern (Pädiater etc.) erfasst.
    Der Handlungsbedarf wird durch die Schutz- und Risikofaktoren, sowie die vorhandenen familiären
    Ressourcen und die Einschätzung der Entwicklungschancen erhoben.
    Die Eltern, weitere Bezugspersonen des Kindes und involvierte Fachpersonen werden einbezogen mit
    dem Ziel, Ressourcen und Stärken zu aktivieren und die Zusammenarbeit aller Beteiligten zu unterstützen und zu erweitern.

    • Erstgespräch mit dem Auftraggeber, Vereinbarung über Ziel und Umfang des Auftrags wird erstellt
    • Abklärungsphase in der Familie: Basis -Vertrauensaufbau, Kennenlernen aller Beteiligter, Einschätzung des Kindeswohls und des Handlungsbedarfs (in- /extern familiäre Risiko- und Schutzfaktoren, Ressourcen, Lebensumfeld und soziales Netzwerk), erste Beruhigungs-interventionen, erfassen der Motivation, Erwartungen und Ziele seitens der Familie um an Entwicklungsthemen zu arbeiten
    • Bericht an Auftrag gebende Person zur Einschätzung des Kindeswohls, Handlungsbedarf, Empfehlung
  • Die KES- Behörde ist Auftrag gebende Instanz, welche die Finanzierung mit einer Kostengutsprache regelt.
    Zu Beginn wird eine Vereinbarung zu Erwartungen, Zielen, Arbeitsweise und Umfang der Begleitung erstellt.

  • Familiengespräche Fr. 135.- pro Std.
    inkl. Telefon, Administration, interdisziplinäre Kontakte, Wegpauschale im Umkreis 25 km von Köniz
    exkl. Abrechnung bei zusätzlichem Reiseaufwand
    Fallaufnahme Fr. 100.- pauschal
    Sitzungen Fr. 100.- / Std. inkl. Reise
    Berichte Fr. 100.- / Std., Umfang nach Absprache
    Abrechnung zusätzlicher Reiseaufwand Fr.- .70 / km, Reisezeit Fr. 70.-/ Std.
    Wochenenden/ allg. Feiertagen /20 bis 08 Uhr Fr. 10.- / Std.

    Terminabsagen und – Verschiebungen bis 12 Std. vor dem vereinbarten Termin über Natel
    oder Mail werden nicht verrechnet. Wird eine interkulturelle Übersetzung beigezogen, erfolgt
    die Abrechnung in Absprache mit der Auftrag gebenden Instanz nach den Tarifen der Partnerorganisation comprendi.

    Es besteht gemäss Bundesratsbeschluss vom 24.5.2006 keine MWST Pflicht.