Kinderschutz-Abklärung – Ein Angebot für KES Behörden, Fachstellen , Gemeinden
Die Abklärung des Kindeswohls basiert auf einem standardisierten Vorgehen mit Fokus auf das Kindeswohl.
(Ziegenhain, U.(2010). Frühe Hilfen und Kinderschutz; Universität Ulm).
Die körperliche und psychosoziale Situation des Kindes, sowie das familiäre und soziale Umfeld werden
in Zusammenarbeit mit involvierten Partnern (Pädiater etc.) erfasst.
Der Handlungsbedarf wird durch die Schutz- und Risikofaktoren, sowie die vorhandenen familiären
Ressourcen und die Einschätzung der Entwicklungschancen erhoben.
Die Eltern, weitere Bezugspersonen des Kindes und involvierte Fachpersonen werden einbezogen mit
dem Ziel, Ressourcen und Stärken zu aktivieren und die Zusammenarbeit aller Beteiligten zu unterstützen und zu erweitern.
Die KES- Behörde ist Auftrag gebende Instanz, welche die Finanzierung mit einer Kostengutsprache regelt.
Zu Beginn wird eine Vereinbarung zu Erwartungen, Zielen, Arbeitsweise und Umfang der Begleitung erstellt.
Familiengespräche Fr. 135.- pro Std.
inkl. Telefon, Administration, interdisziplinäre Kontakte, Wegpauschale im Umkreis 25 km von Köniz
exkl. Abrechnung bei zusätzlichem Reiseaufwand
Fallaufnahme Fr. 100.- pauschal
Sitzungen Fr. 100.- / Std. inkl. Reise
Berichte Fr. 100.- / Std., Umfang nach Absprache
Abrechnung zusätzlicher Reiseaufwand Fr.- .70 / km, Reisezeit Fr. 70.-/ Std.
Wochenenden/ allg. Feiertagen /20 bis 08 Uhr Fr. 10.- / Std.
Terminabsagen und – Verschiebungen bis 12 Std. vor dem vereinbarten Termin über Natel
oder Mail werden nicht verrechnet. Wird eine interkulturelle Übersetzung beigezogen, erfolgt
die Abrechnung in Absprache mit der Auftrag gebenden Instanz nach den Tarifen der Partnerorganisation comprendi.
Es besteht gemäss Bundesratsbeschluss vom 24.5.2006 keine MWST Pflicht.